Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen in der therapeutischen Praxis in Corona-Zeiten

Praxis für Körpertherapie

Ich freue mich Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen!

Um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege wichtige Regeln zusammengestellt. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen, um Ihre und die Gesundheit unserer Beschäftigten zu sichern. Grundlage sind die bundesweit gültigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen.

Vor Ihrem Praxisbesuch:

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Teilen Sie Ihre Kontaktdaten mit, damit Sie und andere gegebenenfalls über eine Infektionskette informiert werden können. Haben Sie Symptome wie Fieber, Husten, Atemnot oder Geschmacks- und Geruchsstörungen? Dann bitte ich Sie, meine Praxis nicht zu betreten. Kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin. Seien Sie bitte pünktlich – ich kann Ihnen keinen Wartebereich anbieten.

In den Praxisräumen:

Bitte betreten Sie die Praxis nur mit einem Mund-Nasen-Schutz. Bitte waschen oder desinfizieren Sie nach Betreten der Praxis Ihre Hände gründlich. Bitte berühren Sie möglichst wenig, um Kontaktinfektionen zu vermeiden. Halten Sie zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Halten Sie die Husten-Nies-Etikette ein. Persönliche Gegenstände (zum Beispiel Handtücher) können derzeit nicht in der Praxis aufbewahrt werden.

Während der Behandlung:

Der Mindestabstand gilt – mit Ausnahme zur behandelnden Person – auch an Geräten, Matten, Liegen und auf den Wegen dorthin. Bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich tragen wir eine FFP2- oder gleichwertige Maske (ohne Ausatemventil). Für jede Behandlung benutzen wir nur gereinigte, desinfizierte oder unbenutzte Geräte und Arbeitsmaterialien.